1.
Geltung
Sämtliche
Lieferungen, Leistungen sowie die Angebote unserer Firma erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir
diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern
nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte.
2.
Vertragsabschluss
Ein
Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch der Versand der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote erstellt, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist
ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3.
Preis
Die angeführten
Preise verstehen sich in Euro und excl. gesetzlicher
österreichischer MWSt.; Kosten für Versand sind nicht
inkludiert. Es kommt der am Tage der Lieferung gültige
Mehrwertsteuersatz zur Anrechnung. Sollten sich die Lohnkosten
zwischen Vertragsabschluß und Lieferung aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, am
Rohmaterialsektor oder im Transportbereich relevant ändern
sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder
zu ermäßigen.
4.
Gebühren und Steuern bei grenzüberschreitenden
Lieferungen und Leistungen
Ohne das Vorhandensein und die Bekanntgabe einer
gültigen UID-Nr. unserer Kunden wird bei Leistungserbringung
außerhalb Österreichs, aber im EU-Raum, die gesetzliche,
österreichische Mehrwertsteuer zur Anrechnung gebracht und ist
diese zu begleichen. Bei Lieferungen in Drittländer sind
etwaige Einfuhrzölle und Gebühren stets vom
Warenempfänger zu tragen.
5. Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
Die Zahlung erfolgt falls nicht anders vereinbart per
Nachnahme (Österreich) oder per Vorauszahlung. Die
Nachnahmegebühr beträgt € 5,90 pro Paket excl. 20%
Mwst.
6.
Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder anderen
gravierenden Gründen, wie z.B. Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug
des Vertragspartners sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist. Für diesen Fall haben wir bei Verschulden
des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der
Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug des Kunden treten alle weiteren Leistungs- und
Lieferverpflichtungen außer Kraft, die zu diesem Zeitpunkt
noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen werden
zurückgehalten und wir liefern nur noch gegen Vorauszahlung
oder Sicherstellungen, bzw. können wir nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Tritt der
Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder
beantragt er die Auflösung, so können wir entweder auf
die Erfüllung des Vertrages bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserem Entscheiden, entweder einen pauschalierten
Schadenersatz im Ausmaß von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
bezahlen.
Vertragsrücktritt BestellerIn
/ VerbraucherIn:
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§
5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag
innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem
Eintreffdatum der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die
Rücktrittserklärung ist innerhalb dieser Frist
abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung
vom Vertrag zurück, hat er die Retournierungskosten der Ware
zu tragen; wurde für die Vertragserfüllung ein Kredit
abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer
erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei
Dienstleistungen, mit deren Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht
möglich. Bereits in Verwendung gewesene oder beschädigte
Ware kann keinesfalls zurückgenommen werden, ebenso ist bei
einer Sonderanfertigung nach Kundenspezifikation oder einer mit
Kundenbeschriftung versehenen Ware die Rücknahme
ausgeschlossen.
7. Mahn- und
Inkassospesen
Der
Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des
Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen
verpflichtet, maximal die Forderungen des eingeschalteten
Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA
über die Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Für vom
Gläubiger erstellte Mahnungen verpflichtet sich der Schuldner,
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 11,50 zu
bezahlen.
8. Lieferung, Transport,
Annahmeverzug
Unsere
Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und
Transport. Diese werden auf unserer Auftragsbestätigung bzw.
Rechnung gesondert ausgewiesen. Ab einem Warennettowert von Euro
150,-- beliefern wir Sie auf Basis “frei Haus“ in
Österreich. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen in den
EU-Raum wird der Transport nach tatsächlichem Aufwand
abgerechnet. Erfolgt die Warenanahme nicht wie vereinbart
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir
eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des
Kunden andernorts einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach
Setzung einer angemessenen (mindestens 2 Wochen) Nachfrist vom
Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu
verkaufen.
Frachtkosten:
Frei Haus ab einem Nettowarenwert von
€ 150,-- (pro Bestellung in Österreich)
Bei
grenzüberschreitenden Lieferungen in den EU-Raum wird der
Transport nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
9.
Lieferfrist
Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der
Kunde alle erforderlichen Detailangaben, wie insbesondere die
Größenverteilung, die Modellspezifikationen, die
Beschriftungswünsche u. dgl. verbindlich bekannt gegeben hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um
bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser
Zeitspanne kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten.
10.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in
Pasching.
11. Geringfügige
Leistungsänderungen
Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere
Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für Farbabweichungen bzw.
Ausstattungsänderungen.
12.
Gewährleistung, Untersuchungs- und
Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden
erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach
unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb
angemessener Frist oder Preisminderung. Vertragsaufhebung kann ein
Kunde nur fordern, wenn der Mangel sich als wesentlich erweist,
nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und eine
Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf die Behebung des
Mangels durch Verbesserung oder Austausch ausgerichtet sind,
können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der
Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug
geraten sind.
Im Sinne des § 377 des UGB hat der Kunde die Ware(n) nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach Ihrer Feststellung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu melden, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu unserer Kenntnis zu bringen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als in Ordnung befunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 24 Monate ab Erhalt der Ware.
13.
Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in
Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Personenschäden und für Schäden an
zur Bearbeitung übernommenen Produkten. Das Vorliegen von
leichter bzw. grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei
Verbrauchergeschäften, hat der Geschädigte zu beweisen.
Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
beläuft sich auf drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in
diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten oder sonst
vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann,
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches beantragt wird.
14.
Produkthaftung
Regressansprüche im Sinne des § 12
Produkthaftungsgesetzes gelten als ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte beweist, dass der beanstandete Fehler in unserem
Einflussbereich liegt und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
15.
Eigentumsvorbehalt und dessen
Geltendmachung
Alle
Artikel liefern wir unter Eigentumsvorbehalt und bleiben diese bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes sieht nur dann einen Rücktritt vom
Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme gehen die angefallenen Transport- und
Manipulationsspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware - besonders durch Pfändungen – ist
der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum zu verweisen und uns
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ist der Kunde Verbraucher
oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den bei uns erstandenen Produkten gehört, darf
er bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung über die
Vorbehaltsware nicht verfügen, d.h. diese nicht verkaufen,
verpfänden, verschenken, verleihen bzw. veräußern.
Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
oder der Verschlechterung.
16.
Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde
uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit
diese durch Veräußerung oder Bearbeitung unserer Waren
entstehen, bis zur endgültigen Tilgung unserer Forderungen
zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer
bekannt zu geben und diese zeitgerecht von der Zession zu
benachrichtigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
in der offenen Posten-Liste anzugeben und auf Lieferscheinen,
Fakturen etc. dem Abnehmer zur Kenntnis zu bringen.
Überschreitet der Kunde die mit uns vereinbarte Zahlungsfrist,
sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und
hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Etwaige
Ansprüche gegen einen Versicherer gelten in den Grenzen des
§ 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt als an uns
abgetreten. Die Abtretung von Forderungen gegen uns darf ohne
unsere ausdrückliche Zustimmung nicht erfolgen.
17.
Zurückbehaltung
Dem Kunden ist bei gerechtfertigter Reklamation,
außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht die
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur die eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages erlaubt, dies gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
18.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Für die Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich
zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig. Die Vertragssprache ist deutsch. Bei Streitigkeiten
mit einem Vertragspartner der seinen Sitz außerhalb
Österreichs hat wird nach der Schieds- und Schlichtungsordnung
des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer
Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren
gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern
endgültig entschieden.
19.
Anerkennung des Wohnsitzgerichtes
Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz
oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland
beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den
§§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die
Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen
Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort
der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für
Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für
eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind
auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz
des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis
anwendbar.
20.
Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
Der
Kunde ist damit einverstanden, dass die im Kaufvertrag enthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der
Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner
Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, solange
das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig als abgeschlossen gilt. Erfolgt keine
Verständigung, so gilt jeglicher Schriftverkehr auch dann als
zugegangen, falls er an die zuletzt bekannt gegebene Adresse
ausgestellt bzw. zugesandt wurde.
Modellzeichnungen, Entwürfe sowie alle technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Abbildungen und dgl. stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
21.
Bankverbindungen:
Allgemeine Sparkasse OÖ
Kto.Nr.: 03200004955, BLZ: 20320
IBAN: AT0620 3200 3200 0049 55
BIC: ASPKAT2L
22. Letzte Aktualisierung unserer AGB'S
Gültigkeitsdatum:
17.01.2011
AGB